Sprechstunde des Vorstands
Liebe Mitglieder, Pächter, Gartenfreunde und Interessenten,
die Sprechstunden haben sich ab dem 01. August 2025 wie folgt geändert:
Jeden 1, Mittwoch in der Zeit von ca. 10.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr
Und für Berufstätige:
Jeden 1. Samstag im Monat in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Hinweis: Aktuell besteht leider aufgrund der hohen Nachfrage ein Aufnahmestopp für neuen Mitglieder !
Im Zeitraum 01.11.2025 bis 01.03.2026 entfallen die Sprechstunden.
Wir danken für euer Verständnis.
Der Vorstand
Kleingarten Verpachtung
Es werden immer wieder schöne Gartenparzellen frei für eine neue Verpachtung.
Wenn sie Interesse an der kleingärtnerischen Bewirtschaftung einer Kleingartenparzelle haben, wenden sie sich bitte an den Vorstand und verabreden sie einen Besichtigungstermin.
Voraussetzung für eine Gartenvergabe ist die Mitgliedschaft im Verein.
Aufnahmeanträge erhalten Sie jeweils zu den Sprechstunden des Vorstandes im Vereinsheim oder sie können sich diese auch zusenden lassen per E-Mail.
Vereinbaren Sie dann bitte einen Termin mit dem Vereinsvorstand, bei dem sie sich in einer Vorstandssitzung vorstellen und in der dann über ihren Aufnahmeantrag entschieden wird.
Basisinformationen:
Der Kleingärtnerverein Schwarzmühle e.V. verfügt über 141 Gartenparzellen, die Größen der Parzellen liegen zwischen 270 und 400m² je nach Lage und Zuschnitt. Die Vergabe freier Gärten erfolgt durch den Vereinsvorstand.
Die erste Frage der Interessenten ist meist: "Was kostet der Garten?" Dazu folgende Erklärung:
- Der Grund- und Boden ist Eigentum der Stadt Gelsenkirchen und wird als gesamte Anlage an den Verein verpachtet. Der Verein verpachtet die Parzellen wiederum an seine Vereinsmitglieder. Die jährlichen Kosten für eine Parzelle enthalten
- Beiträge für Verein, Stadt- und Landesverband
- Versicherungsprämien für Laube, Inventar und evtl. Unfall, Gewächshaus ...
- das Wassergeld nach Verbrauch
- Vereinsinterne Umlagen
- und die Jahrespacht
die Gesamtsumme liegt zur Zeit in der Regel zwischen 300 bis 400 € pro Jahr
- Bei der Vergebe eines Gartens enthält er mit dem Inventar in Form
- der Laube, Wegen, Zäunen und Terrassen, Wasser- und Stromanschlüssen,
- sowie den Anpflanzungen:, Bäumen, Sträuchern, Stauden usw.
Werte, die Eigentum des Vorpächters sind.
- Eine Wertermittlungskommission ermittelt den Gesamtwert des Inventars eines Gartens nach einem vorgeschriebenen Wertekatalog. Der Stadtverband prüft jede Wertermittlung. Dem Vorpächter steht dieser ermittelte Wert (der s.g. Kaufpreis) als Entschädigung zu.
- Wenn der Entschädigungswert sehr niedrig ist, dann heißt das meist auch, dass die Laube und das übrige Inventar in keinem guten Zustand sind und man mit höheren Renovierungskosten rechnen muss.
Kleingärtnerverein Schwarzmühle e.V., 45883 Gelsenkirchen, Schwarzmühlenstr. 38a 